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AGB & Info
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich unter Zugrundelegung dieser Geschäftsbedingungen. Bedingungen des Käufers verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen.
2. Angebot und Abschluß
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Erst mit unserer schriftlichen Bestätigung gilt die Bestellung als angenommen.
2.2 Die Auftragserteilung gilt gleichzeitig als Erklärung des Auftraggebers, daß er zahlungsfähig und kreditwürdig ist.
2.3 Muster und Proben geben nur den durchschnittlichen Ausfall der Ware wieder.
3. Preise und Zahlungsbedingungen.
3.1 Unsere Preise verstehen sich ab Lager Kallstadt zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwert- steuer, zuzüglich Fracht & Verpackung bzw. gemäß Angebot.
3.2 Die Rechnungsbeträge, netto Kasse ohne jeglichen Abzug, sind bei Lieferung fällig und zahlbar. Diskontierungs- und Einziehungskosten trägt der Besteller. Für rechtzeitige Vorzeigung, Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung bei Nichthonorierung übernehmen wir keine Gewähr.
3.3 Von uns bestrittene oder nicht rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen berechtigen den Käufer weder zur Zurückbehaltung noch zu Aufrechnung.
3.4 Bei Überschreitung des Zahlungsziels, spätestens nach Mahnung, sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe der jeweiligen Banksätze für Überziehungskredite zu berechnen, mindestens aber Zinsen in Höhe von 3 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugschadens bleibt vorbehalten.
3.5 Sobald uns nachträgliche Umstände bekannt werden, aus denen sich eine wesentliche Vermögensverschlechterung des Käufers ergibt und die unseren Zahlungsanspruch gefährden, und der Käufer in Zahlungsverzug gerät, so sind wir berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist die Ware zurückzunehmen. Wir können außerdem die Weiterveräußerung und Weiter- verarbeitung der gelieferten Ware untersagen. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag.
3.6 Wir behalten uns die Möglichkeit vor, durch den Zusteller des Paketdienstes eine Altersverifikation durchführen zu lassen. Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Erwachsene. Wenn Sie unter 18 Jahren alt sind, dürfen Sie keinen Bestellung bei tätigen. Bei Bestellung erklären Sie sich mit dieser Regelung einverstanden und versichern das Mindestalter von 18 Jahre bereits überschritten zu haben.
4. Lieferung
4.1 Lieferfristen und Liefertermine sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unseren Betrieb verlassen hat. Lieferfristen verlängern sich in angemessenem Umfang bei Maßnahmen im Sinne von Streik, Arbeitskämpfen, sowie bei Eintritt von unvorhersehbaren Ereignissen, die außerhalb unseres Willens und unserer Macht stehen, soweit diese Hindernisse nachweislich auch die Verteilung und Auslieferung der Ware von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn diese Umstände beim Vor - und Zulieferer liegen. Diese Regelungen gelten entsprechend für Liefertermine. Wird hierdurch die Durchführung des Vertrages für eine der Parteien unzumutbar, so kann sie insoweit vom Vertrag zurücktreten.
4.2 Wir sind zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt.
4.3 Geraten wir in Lieferverzug, so ist der Käufer berechtigt, eine angemessene Nachfrist zu setzen und deren erfolglosem Ablauf vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatz wegen Nichterfüllung kann der Käufer nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist nur verlangen, wenn der Lieferverzug vorsätzlich oder durch grob fahrlässiges Verhalten unseres gesetzlichen Vertreters oder eines unserer Erfüllungsgehilfen eingetreten ist.
4.4 Die Gefahren des Transports ab Lieferstelle gehen stets zu Lasten des Käufers, auch bei frachtfreien Lieferungen. Versicherungen gegen Transportschäden erfolgen nur auf seine An- ordnungen und Kosten.
4.5 Handelsüblich und zumutbare Abweichungen der gelieferten Ware von Mustern und Proben gelten als noch vertragsmäßig. Sollte ein Wein ausgetrunken sein, so behalten wir uns vor, einen qualitativen Wein ähnlicher Qualität, Güte und Preis zu liefern.
5.Mängelhaftung
5.1 Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 10 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich bean- standet werden. Für andere Mängel gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
5.2 Wir haften nur dafür, daß die Ware nicht mit Fehlern behaftet ist, die den gewöhnlichen Gebrauch der Ware beeinträchtigen. Das bezieht sich in erster Linie auf Mängel, Maßhaltigkeit und Qualität der Ware, unter Ausschluß des Entstehens für handelsübliche zumutbare Abweichungen.
5.3 Bei berechtigten und fristgerechten Beanstandungen haben wir vorab ein Nachbesserungs - bzw. ein Ersatzlieferungsrecht. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche treten erst danach ein. Die Kosten der Nachbesserung werden von uns getragen.
5.4 Weitere Ansprüche sind nach Maßgabe des Abschnittes 6. ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an der Ware selbst enstanden sind (Mangelfolgeschäden), in Fällen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften haften wir nur insoweit, als die Zusicherung den Zweck verfolge, den Käufer gerade gegen die eingetretenen Schäden abzusichern.
6. Allgemeine Haftungsbegrenzung
6. Unsere Haftung richtet sich ausschließlich nach den in den vorstehenden Abschnitten getroffenen Regelungen. Alle sonstigen Schadenersatzansprüche gleich welcher Art, insbesondere aus außer- vertraglicher Haftung oder aus der Verletzung von vertraglichen oder gesetzlichen Nebenpflichten sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten unseres gesetzlichen Vertreters oder eines unserer Erfüllungsgehilfen.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher noch offener Forderungen gegen den Käufer, bei Hergabe von Schecks bis zu deren Einlösung, unser Eigentum. (Vorbehaltsware). Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten getilgt hat. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte vom Käufer bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist.
7.2 Der Käufer darf nur im Rahmen ordnungsmäßiger Geschäftsführung und solange er nicht in Zahlungsverzug ist, Vorbehaltsware weiterveräußern. Eine darüber hinausgehende Verfügung wie Verpfändung und Sicherheitsübereignung ist ihm nicht gestattet.
7.3 Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne uns zu verplichten. Die be- und verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware. Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu, im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Ware. Der Käufer verwahrt insoweit für uns treuhänderisch und unentgeltlich.
7.4 Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt mit allen Nebenrechten an uns zur Sicherung aller unser Forderungen abgetreten. Wird die Vorbehalts- ware vom Käufer, zusammen mit anderen, nicht von uns verkauften Waren veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der jeweils veräußerten Vorbehaltsware. Bei der Veräußerung von Waren, an denen wir Miteigentumsanteile gemäß Abschnitt 7.3 haben, gilt die Abtretung der Forderung in Höhe dieser Miteigentumsanteile.
7.5 Der Käufer ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu unserem jederzeit zulässigen Widerruf einzuziehen. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, seine Abnehmer unver- züglich von der Abtretung an uns zu unterrichten - sofern wir das nicht selbst tun - und uns die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen hat uns der Käufer unverzüglich mitzuteilen.
7.6 Übersteigt der Wert der uns zustehenden Sicherungen die Gesamtforderungen gegen den Käufer um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
7.7 Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware gegen alle Lagerrisiken zu versichern und uns den Abschluß der Versicherung auf Verlangen nachzuweisen. Er tritt seine Versicherungsansprüche schon jetzt an uns ab.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist unser Betrieb. Gerichtsstand ist, soweit nach § 38 ZPO zulässig, der Sitz unseres Betriebes.
8.2 Sollten einzelne der vorstehenden Klauseln unwirksam sein oder werden, so sollen an die Stelle der unwirksamen Bedingungen solche Regelungen treten, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages unter angemessener Wahrung der beiderseitigen Interessen am nächsten kommen.
Informationen lt. Fernabgabegesetz Nach dem Fernabsatzgesetz haben Sie nach Erhalt der Ware zwei Wochen lang die Möglichkeit, die bestellten Artikel zurückzusenden. Von diesem Recht ausgeschlossen sind Flaschenweine, die von Ihnen geöffnet wurden, es sei denn, Sie stellen Mängel fest ( Korkgeschmack ). Das Rückgaberecht wird durch die fristgerechte Absendung der erhaltenen Waren ausgeübt. Der Kaufvertrag wird damit aufgelöst und wir erstatten Ihnen unverzüglich den Kaufpreis zurück, sofern dieser bereits gezahlt wurde. Zur Wahrung der Rücksendefrist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware.
Beanstandungen können nur anerkannt werden, wenn sie innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich vorliegen. Weinkristalle sind natürliche Ausscheidungen, besonders bei Weinen hoher Qualität und kein Grund zur Beanstandung
Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung aller Verbindlichkeiten unser Eigentum
Gerichtsstand Bad Dürkheim
Mit erscheinen einer neuen Preisliste verlieren alle Preise ihre bisherige Gültigkeit
Ist ein Jahrgang vergriffen, liefern wir Ihnen den nächstfolgenden Jahrgang, es sei denn, Sie wünschen dies ausdrücklich nicht.
Schadenersatz:
Etwaige Transportschäden oder Fehlmengen sind sofort beim Fahrer des jeweiligen Transportunternehmens anzuzeigen und uns mitzuteilen. Weingut Speckert Peter Speckert Freinsheimer Straße 9 67169 Kallstadt Deutschland Telefon: 06322/67081 Fax: 06322/66361 PSpeckert@as-weine.de
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